1.) Allgemeines
Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den verbindlichen Geschäftsverkehr zwischen der hires gmbh - sowie sämtlicher Sparten des Unternehmens - und den Kunden des Unternehmens. Bindend ist die zum jeweiligen Vertragsabschluss gültige Fassung oder Version der AGBs. HIRES EVENT ist ein Dienstleistungs-Unternehmen der hires gmbh aus Rödermark. Spezielle Inhalte und Vorgaben, die sich nur auf den Geschäftsbereich "Veranstaltungen" beziehen, finden daher trotzdem Einzug in die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der hires gmbh. Gleiches gilt für Inhalte, welche speziell für die Geschäftsbereiche Transport und Logistik (hires-transport) oder Personalmanagement (hires-freelancer/hires-personal) gelten. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Geschäftsinhalte ist Rödermark.
2.) Angebote
Sämtliche Angebote - mündlich wie schriftlich - für sämtliche Geschäftszweige der hires gmbh sind nur gültig innerhalb des kenntlich gemachten Zeitraumes. Erneute Angebote zu einem späteren Zeitraum können variieren. Die angebotenen Leistungen erhalten erst mit Vertragsunterschrift oder schriftlicher Angebotsakzeptanz verbindlichen Charakter.
3.) Leistungen
Eine Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen durch den Kunden kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Ein Geschäftsverhältnis kommt erst mit vom Interessenten unterschriebener, zurück erhaltener, schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Diese Auftragsbestätigung basiert auf einem zuvor von der hires gmbh erstellten schriftlichen Angebot. Es gelten die im Vertragsdokument vereinbarten Leistungen und Entgelte. Nebenabreden, Vertragszusätze oder Sonderregelungen sind bindender Vertragsbestandteil und bedürfe einer schriftlichen Zustimmung und/oder Bestätigung durch die hires gmbh. Mündliche Zusätze, Wünsche oder Erweiterungen des Leistungsumfanges sind ohne schriftlichen Anhang zum Vertrag gegenstandslos.
4.) Reklamationen
Reklamationen, Beschwerden oder Einwände - sowohl was die erbrachten Leistungen als auch die vertraglich festgelegten Entgelte betrifft - sind grundsätzlich schriftlich mit Angabe von Gründen und/oder dem Belegen von Fakten an die hires gmbh zu richten.
5.) Zahlungen
Leistungsentgelte - wie vertraglich determiniert oder gesondert schriftlich vereinbart - entfallen grundsätzlich nach der Beschreibung im Vertragstext oder dem schriftlich akzeptieren Angebot/Auftragsbestätigung. Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungszeitraum ist bindend. Bei sämtlichen Mietobjekten gilt Vorauskasse. Der oder die Mieter sind verpflichtet, bei Übernahme oder Anlieferung der gemieteten Objekte den vorher festgelegten Mietpreis entweder in bar gegen Quittung oder durch Vorabüberweisung auf das Konto der hires gmbh zu begleichen. Es gilt der Bankbuchungsbeleg (Eingangsbestätigung).
6.) Mieten und Leihen
Sämtliche Mietpreise basieren auf der von der hires gmbh festgelegten kleinsten Mieteinheit (3 Werktage oder ein Wochenende) ab Lager und sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (aktuell 19%) ist hinzuzuaddieren. Die vertraglich festgelegten Preise behalten ihre Gültigkeit selbst wenn einzelne Artikel ungenutzt bleiben oder frühzeitig vom Kunden zurückgegeben werden. Sämtliche gemieteten Artikel werden dem Kunden für die vertraglich festgelegte Dauer vermietet. Bei verspäteter Rückgabe oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer wird diese dem Kunden - auf Basis der ursprünglichen Konditionen -zusätzlich in Rechnung gestellt. Im Mietpreis sind die jeweiligen Reinigungskosten bereits enthalten. Sämtliche angemieteten Artikel - inklusive Verpackungen, Transportzubehör, Sicherungsausstattung, Beschriftungen oder Gebindevorrichtungen - sind und bleiben auch während der Vermietung Eigentum der hires gmbh. Der Mieter ist selbst verpflichtet, sämtliche Miet- oder Leihartikel bei Erhalt, Lieferung oder Übergabe durch die hires gmbh auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel oder falsche Artikel sind sofort anzuzeigen und gegenüber der hires gmbh kenntlich zu machen. Nach Rückgabe oder Abholung der Mietartikel werden diese erst durch die hires gmbh gereinigt und im Anschluss daran auf Vollständigkeit und/pder Schäden überprüft. Mögliche Ansprüche der hires gmbh an den Mieter können daher erst nach der Reinigung und Prüfung der zurückerhaltenen Artikel formuliert werden. Im Falle von fehlenden, defekten oder funktionsbeeinträchtigten Miet- oder Leihartikeln werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kalkulationsgrundlage für die Rechnungslegung setzt sich aus dem Wiederbeschaffungspreis, den Wiederbschaffungskosten (Transport, Bestellung, Verpackung, Versicherung o.ä.) abzüglich des Mietpreises zusammen. Details werden auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen.
7.)Transport, Auf- und Abbau, Säuberung
Sämtliche additiven Leistungen rund um den Verleih und die Vermietung von Artikeln und/oder Personal wie Transport, Lieferung, Be- und Entladung, Ein- und Auspacken, Einrichtung und Funktionsbereitstellung oder gar das Betreiben einzelner Artikel und Leistungen während der Veranstaltung wird im jeweiligen Vertrag im individuellen Leistungsumfang zusätzlich zum Mietpreis abgebildet und berechnet. Dies gilt gleichfalls für die Säuberung, Reinigung oder das Einsammeln und Vertragen von Leergut oder Speisen und Getränken vor Ort.
8.) Haftung und Rücktrittsrecht
Der Kunde haftet für mögliche Schäden an geliehenem oder gemieteten Artikeln und Gütern - welche durch diesen während der Mietdauer verursacht wurden - vollumfänglich. Dies beinhaltet ausdrücklich auch Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt . Die Mietverträge sind bindend. Dennoch hat der Kunde das Recht - ohne Angabe von Gründen - bis spätestens vier Wochen vor dem Mietbeginn - den Mietvertrag zu stornieren. Dies muss schriftlich und fristgerecht passieren. Bis dahin bereits entstandene Kosten (z. Bsp. durch Drittanbieter) gehen zu Lasten des Kunden. Bei einer nicht fristgerechten Kündigung (kürzer als vier Wochen vor Mietbeginn) wird der komplette, vertraglich vereinbarte Mietpreis fällig, es sei denn die entsprechenden Artikel und/oder Leistungen können durch die hires gmbh erneut anderweitig vermietet werden. Farbabweichungen, andere Gebindegrößen, Unterschiede in Verpackung und/oder Ausführung zu den Fotos oder Abbildungen der Werbemedien der hires gmbh sind aus technischen Gründen möglich und stellen somit keinen Mangel oder eine Nichterfüllung der angebotenen Leistungen oder Artikel dar. Die hires gmbh behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in besonderen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen und diese an die individuellen Kundenwünsche anzupassen.
Stand: 01. Juni 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen
HIRES EVENT, hires-personal, sowie hires-transport sind Firmenbereiche von hires gmbh, Birkenweg 2, 63322 Rödermark
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jens Langer www.hires-company.de